Allgemeine Geschäftsbedingungen der VREEDA GmbH zur Nutzung eines VREEDA Produktes und damit verbundener VREEDA IoT Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VREEDA GmbH zur Nutzung eines VREEDA Produktes und damit verbundener VREEDA IoT Services

Version 1.0 vom 15.10.2021


VORBEMERKUNG

Herzlichen Glückwunsch, dass Sie sich für ein VREEDA Produkt entschieden haben. Die detaillierte Beschreibung Ihres VREEDA Produktes und insbesondere der betroffenen Smarten Geräte sowie der damit verbundenen VREEDA IoT Services entnehmen Sie bitte dem gesonderten Produkt Manual.  

Ihr Smartes Gerät bzw. Ihre Smarten Geräte können über eine von uns für Ihr Mobiles Endgerät bereitgestellte VREEDA App lokal oder aus der Ferne gesteuert werden. Die VREEDA App bietet außerdem auch andere Funktionen, auf die Sie zugreifen können, u.a. die Einrichtung bzw. die Verwaltung Ihres VREEDA Kundenkontos.

Mit Einrichtung des VREEDA Kundenkontos und Zustandekommen dieses Vertrages sind Sie Kunde der VREEDA GmbH (fortan „Kunde“) geworden. Nach entsprechender Aktivierung über die VREEDA App können Sie Ihr jeweils eingebundenes Smartes Gerät entsprechend der Leistungsbeschreibung der VREEDA IoT Services des einschlägigen Produkt Manuals nutzen, insbesondere über die jeweilige VREEDA App steuern und verwalten.  Mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde die Erlaubnis zur Vernetzung zwischen den von ihm eingebundenen Smarten Geräten und der VREEDA Infrastruktur, insbesondere der VREEDA App.  


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGBs“) gelten für alle Verträge, die der Kunde – unabhängig davon, ob als Verbraucher oder Unternehmer (siehe dazu 1.3) - mit der VREEDA GmbH, Essen (fortan auch „VREEDA“) als Anbieter von VREEDA Produkten (siehe Definition in § 2) und damit verbundenen VREEDA IoT Services (siehe Definition in § 2) über eine VREEDA App (siehe Definition in § 2) abschließt.

Der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und VREEDA besteht aus (i) den vom Kunden im Kundenkonto eingegebenen persönlichen Daten, (ii) dem für das jeweils vom Kunden ausgewählte VREEDA Produkt einschlägigen Produkt Manual als Besondere Geschäftsbedingungen (siehe dazu 1.5), und (iii) diesen AGBs. 

Über entsprechende Freischaltungs- bzw. Aktivierungsbefehle zur Einbindung Smarter Geräte bestimmt der Kunde, auf welche Firmware eingebundener Smarter Geräte sich der jeweilige Vertrag bezieht. 

Die Kontaktdaten des Anbieters lauten wie folgt:

VREEDA GmbH
Alfredstraße 81
45180 Essen, Germany 


(2) Verschiedene Formulierungen in diesen AGBs erfolgen in männlicher Form und beziehen sich gleichermaßen auf Personen anderer Geschlechter. Dies geschieht ausschließlich zur Förderung der Lesbarkeit. VREEDA verfolgt eine strikte Politik der Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung.

(3) Als Kunden kommen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer in Betracht. Verbraucher im Sinne dieser AGBs ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit VREEDA zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGBs ist jede Person, die kein Verbraucher ist. Natürliche Personen, die sich in beruflicher Hinsicht als Unternehmer qualifizieren, dürften gegenüber VREEDA dennoch als Verbraucher einzustufen sein, wenn sie bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit VREEDA als Privatperson handeln, insbesondere im Hinblick auf ihr eigenes privates Wohnumfeld. 

(4) Für Kunden, die Verbraucher sind, kommen unter Umständen spezifische Schutzvorschriften zur Anwendung, die nicht für Unternehmer gelten. Aus administrativen Gründen hat VREEDA entschieden, diese AGBs grundsätzlich für Verbraucher und Unternehmer einheitlich auf Basis des höheren Schutzniveaus für Verbraucher abzufassen. Insoweit ist es für den Kunden auch nicht erforderlich, eine Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer für sich vorzunehmen. 

(5) Zusätzlich zu diesen AGBs gelten für die einzelnen Verträge besondere Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Besondere Geschäftsbedingungen“ genannt) in Form des für das jeweilige VREEDA-Produkt maßgeblichen Produkt Manuals. Dieses enthält Ergänzungen, teilweise auch Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die konkreten Leistungsinhalte der jeweiligen VREEDA IoT Services, einschlägige Vergütungen etc.  Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese als speziellere Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(6) VREEDA widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen. Eine Erfüllung dieses Vertrages seitens VREEDA stellt keine konkludente Zustimmung zu derartigen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. Jeglichem Vertragsangebot des Kunden unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(7) Diese AGBs gelten auch für alle VREEDA Produkt-Aktualisierungen (siehe Definition in § 2), soweit diese nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind. 

(8) Zusätzliche, abweichende oder spezifische Nutzungsbedingungen können gelten für:
  1. bestimmte VREEDA Produkte oder der VREEDA IoT Zusatz-Services;
  2. bestimmte VREEDA Produkt-Aktualisierungen;
  3. bestimmte Inhalte oder Informationen, die der Kunde über die jeweilige VREEDA App hochlädt, übermittelt bzw. veröffentlicht („Benutzerinhalte“); und/oder
  4. Transaktionen, die über die jeweilige VREEDA App abgeschlossen werden.


§ 2 Begriffsdefinitionen:

Technische Schnittstellen:
Technische Schnittstellen mit dem Kunden, wie eine VREEDA App oder ein Sprachsteuerungs-Tool, die die Nutzung der VREEDA IoT Services ermöglichen.

Externe Systemelemente:
Infrastruktur (Hard- und Software) Dritter (z.B. WLAN-Router, Smartphone etc.) bzw. die Dienstleistungen Dritter (z.B. Internet Service Provider etc.), die zur ordnungsgemäßen Erbringung der VREEDA IoT Services erforderlich sind. Siehe dazu auch die (nicht abschließende) Aufzählung in § 5 Abs. 3. 

Firmware:
In ein Smartes Gerät fest eingebaute Software, welche es ermöglicht, das Gerät über eine App zu steuern, entweder im Rahmen eines lokalen Netzwerkes oder über eine Cloud-Infrastruktur. Vorliegend handelt es sich bei dieser Software entweder um die VREEDA Firmware oder die Firmware Dritter. 

Firmware Dritter:
Firmware, die im Auftrag eines Dritten in das jeweilige Smarte Gerät eingebaut wurde. Mit der VREEDA App kompatible Smarte Geräte mit Firmware Dritter werden in der VREEDA App, im Produkt Manual bzw. auf der VREEDA Webseite benannt. Die Nutzbarkeit Smarter Geräte mit Firmware Dritter über die VREEDA App kann eingeschränkt sein. Dafür übernimmt VREEDA keine Haftung.

Interne Systemelemente:
Eigene Infrastruktur (Hard- und Software) bzw. eigene Dienstleistungen von VREEDA, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der VREEDA IoT Services erforderlich sind.

Mobiles Endgerät:
Smartphone und/oder Tablet-PC oder ein anderes an das Internet gekoppeltes tragbares Gerät.

Partner-Apps:
Apps von durch VREEDA zugelassene Partnerunternehmen, über die – zusätzlich zu den VREEDA Apps - die Nutzung eines VREEDA Produktes und damit verbundener VREEDA IoT Services möglich ist. Die Vertrags- und Kundenbeziehung besteht in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen.

Produkt Manual:
Detaillierte Leistungsbeschreibung des jeweiligen VREEDA Produktes durch Darstellung des Anwendungsfalles, des Verwendungszweckes, der betroffenen Smarten Geräte, der bestehenden VREEDA IoT Basis-Services sowie der gegebenenfalls zusätzlich angebotenen VREEDA IoT Zusatz-Services. 

Smartes Gerät:
Mit Firmware von VREEDA oder mit Firmware Dritter ausgestattete, aber in der Regel nicht von VREEDA hergestellte Hardware, die als vernetztes Gerät in bestimmten Anwendungsfällen als Bestandteil eines VREEDA Produktes genutzt werden kann und soll.

Textform-Nachricht:
Jede Form der Kommunikation zwischen VREEDA und Kunde per E-Mail, per SMS oder per Push-Nachricht im Rahmen der VREEDA App.

VREEDA App:
Jede von VREEDA bereitgestellte App zur Konfiguration, Vernetzung, Steuerung und Nutzung der Smarten Geräte bzw. der VREEDA IoT Services. Es kann verschiedenste VREEDA Apps geben, die unter unterschiedlichen Namen bzw. Marken vermarktet werden. Nicht jedes Smarte Gerät ist dabei mit jeder VREEDA App kompatibel. Dies gilt selbst für Smarte Geräte mit VREEDA Firmware. Das jeweils einschlägige Produkt Manual informiert, welche VREEDA App(s) im Hinblick auf welches VREEDA Produkt und welche Smarten Geräte kompatibel ist bzw. sind.

VREEDA Cloud:
Eine von der VREEDA GmbH in Anspruch genommene, von einem spezialisierten Anbieter als Dienstleistung internetbasiert bereitgestellte IT-Infrastruktur bestehend v.a. aus Speicherplatz, Rechenleistung und/oder Anwendungssoftware, um die Konfiguration bzw. Vernetzung zwischen der VREEDA App und den aktivierten Smarten Geräten sowie deren Steuerung und Nutzung per Datentransfer zu ermöglichen. 

VREEDA Datenschutzerklärung:
Die Datenschutzerklärung von VREEDA in ihrer jeweils gültigen Fassung verfügbar über die jeweilige VREEDA App, die VREEDA Webseite oder das VREEDA Kundenserviceportal.

VREEDA Design Lab:
Ein von VREEDA eingerichtetes Versuchslabor für Neuentwicklungen von VREEDA Produkten, in dem sich Kunden an einer solchen Neuentwicklung als Testteilnehmer beteiligen können; das VREEDA Design Lab wird über ein eigenständiges Produkt Manual abgedeckt, gegebenenfalls unter teilweiser Außerkraftsetzung von Bestimmungen dieser AGBs. 

VREEDA Firmware:
Firmware, die im Auftrag von VREEDA zum Einbau in das jeweilige Smarte Gerät hergestellt wurde. Die VREEDA Firmware ermöglicht, das Smarte Gerät mit der VREEDA Cloud zu verbinden und über die VREEDA App zu steuern. 

VREEDA Infrastruktur:
Die VREEDA App, die VREEDA Cloud, die VREEDA Firmware, die VREEDA Webseite, das VREEDA Kundenserviceportal und das VREEDA Design Lab.

VREEDA IoT Services:
Dienstleistungen von VREEDA im Hinblick auf das jeweilige VREEDA Produkt bestehend aus VREEDA IoT Basis-Services und gegebenenfalls VREEDA IoT Zusatz-Services, die es dem Kunden ermöglichen, bestimmte Smarte Geräte zu konfigurieren, zu vernetzen, zu steuern und im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck des jeweiligen VREEDA-Produktes zu nutzen.

VREEDA Kundenkonto:
Ein Kundenkonto, welches vom Kunden mit erstmaliger Registrierung über die VREEDA App oder eine Produktwebseite bei VREEDA angelegt wird und – nach Vertragsschluss - die Inanspruchnahme der VREEDA IoT-Services ermöglicht.

VREEDA Kundenserviceportal:
Ein Informationsportal der VREEDA GmbH für alle Kunden von VREEDA Produkten und damit verbundener VREEDA IoT Services, das u.a. die Produkt Manuals aller verfügbaren VREEDA Produkte, FAQs, also eine Liste von Standardfragen und -Antworten, im Hinblick auf die einzelnen VREEDA Produkte sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält.

VREEDA Produkt:
Kombination aus VREEDA IoT-Services und einem oder mehreren Smarten Geräten zur Umsetzung bestimmter Anwendungsfälle (z.B. Beleuchtung, Leckage, Nachbelieferung etc.).

VREEDA Produkt-Aktualisierung:
Die Weiterentwicklung und/oder Verbesserung des VREEDA Produktes, der damit verbundenen VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur in technischer Hinsicht, im Hinblick auf die Verwendungszwecke, die Anwendungsfreundlichkeit oder in sonstiger Hinsicht. Die VREEDA Produkt-Aktualisierung erfolgt entweder per Download durch den Kunden oder per Fernzugriff „over-the-air“ durch VREEDA über eine Funkverbindung.

VREEDA Verwendungsbereich:
Der Bereich, in dem die Nutzung der VREEDA Produkte durch den Kunden vorgesehen und geeignet ist. Dies ist das normal-übliche private Haushalts- bzw. kleinere gewerbliche Büroumfeld sowie Gastronomiebetriebe.

VREEDA Webseite:
Die Internetseite der VREEDA GmbH, zugänglich unter https://www.vreeda.com.
 

§ 3 Gegenstand und Zustandekommen eines Vertrages, Vertragspartner

(1)   Gegenstand des Vertrages zwischen VREEDA und dem Kunden ist die Erbringung der auf das jeweilige VREEDA Produkt entfallenden VREEDA IoT Services. Die wesentlichen Leistungsinhalte und gegebenenfalls Preise dieser Services sind dem für das jeweils durch den Kunden ausgewählte VREEDA Produkt maßgeblichen Produkt Manual zu entnehmen, das als Besondere Geschäftsbedingungen zusätzlich zu diesen AGBs Vertragsbestandteil wird.  

(2) Der Abschluss eines Vertrages zwischen VREEDA und dem Kunden ist über die VREEDA Webseite nicht möglich. Mit der Beschreibung des jeweiligen VREEDA-Produktes auf der VREEDA Webseite unterbreitet VREEDA dem Kunden kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages; diese Produktbeschreibungen sind vielmehr freibleibend. Entsprechendes gilt im Hinblick auf etwaige Beschreibungen von VREEDA Produkten im Rahmen des VREEDA Kundenserviceportals; auch darüber ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.  

(3) Der Vertrag kommt ausschließlich über eine VREEDA App oder eine speziell für das jeweilige VREEDA Produkt angelegte Produkt-Webseite wie folgt zustande: Hat sich der Kunde für ein bestimmtes VREEDA Produkt entschieden, so hat er zunächst eine kompatible VREEDA App auszuwählen und auf seinem Mobilen Endgerät zu installieren oder die für das VREEDA Produkt angelegte VREEDA Produkt-Webseite aufzurufen. Anschließend legt der Kunde in dieser VREEDA App oder auf der VREEDA Produkt-Webseite ein Kundenkonto bei VREEDA an. Es erscheinen verschiedene Felder, in denen der Kunde Informationen zu seiner Person sowie gegebenenfalls zur Zahlungsweise einzugeben hat. Anschließend öffnet sich automatisch eine Seite, auf der der Kunde jeweils die AGBs, das Produkt Manual des ausgewählten VREEDA Produktes und die VREEDA Datenschutzerklärung über automatische Verlinkungen einsehen kann. Hiermit gibt VREEDA gegenüber dem Kunden ein verbindliches Vertragsangebot ab. Mit Anklicken des Buttons „Ich habe die AGBs und das Produkt Manual gelesen und nehme den Vertrag an“ nimmt der Kunde das Vertragsangebot von VREEDA an und der Vertrag zwischen VREEDA und dem Kunden kommt verbindlich zustande. Damit stimmt der Kunde den AGBs und dem Produkt Manual als den maßgeblichen Vertragsbestimmungen zu. Zusätzlich bestätigt der Kunde mit Anklicken des Buttons „Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen“ die Kenntnisnahme der VREEDA Datenschutzerklärung. Weiterhin hat er im Falle von zahlungspflichtigen Leistungen zu bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat. 

(4) Vor Vertragsannahme kann der Kunde die Registrierungs- und die Vertragsseite jederzeit verlassen und damit den Registrierungsvorgang bzw. die Vertragsannahme abbrechen. Durch einen solchen Abbruch können auch etwaige Eingabefehler korrigiert werden, indem der Vorgang anschließend neu begonnen wird. Eingaben des Kunden werden angezeigt. Etwaige Eingabefehler können auch korrigiert werden, indem die betroffene Eingabe durch den Kunden überschrieben wird. Das „Anklicken“ von Eingabefeldern kann aufgehoben werden, indem das betroffene Eingabefeld erneut angeklickt wird. Benutzerangaben können zudem gemäß Absatz (6), 1. Unterabsatz eingesehen und geändert werden.

(5) Mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde die Erlaubnis zur Vernetzung zwischen den von ihm eingebundenen Smarten Geräten und der VREEDA Infrastruktur, insbesondere der VREEDA App. Mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde die Erlaubnis zu VREEDA Produkt-Aktualisierungen, insbesondere auch per Fernzugriff „over-the-air“ durch VREEDA über eine Funkverbindung.

(6) Der vollständige Vertragstext wird von VREEDA gespeichert. Der Kunde kann innerhalb der VREEDA App auf jeder einzelnen Seite oder auf der VREEDA Produkt-Webseite über das Menü die Inhalte seines Vertrags mit VREEDA und seine im Kundenkonto eingegebenen persönlichen Daten einsehen. Über den Button „Vertragsunterlagen“ kann der Kunde das VREEDA Kundenserviceportal ansteuern und jederzeit das Produkt Manual des ausgewählten VREEDA Produkts und die AGBs einsehen. Entsprechendes gilt für die VREEDA Datenschutzerklärung. Über diesen Weg können das Produkt Manual des ausgewählten VREEDA Produkts, die AGBs und die VREEDA Datenschutzerklärung vom Kunden ausgedruckt oder auf einem vom Kunden selbst gewählten Speicher außerhalb der VREEDA App elektronisch gesichert werden. Über den Button „Benutzerprofil“ kann der Kunde seine im Kundenkonto eingegebenen persönlichen Daten einsehen und im Hinblick auf freiwillige Angaben jederzeit Änderungen vornehmen. Nachträgliche Änderungen zwingender Benutzerangaben, insbesondere der hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden, können nur per E-Mail an das VREEDA Kundenserviceportal vorgenommen werden.

Innerhalb der jeweiligen VREEDA App werden dem Kunden gegebenenfalls (unverbindliche) Beschreibungen weiterer VREEDA-Produkte angezeigt. Für jedes weitere VREEDA-Produkt kann der Kunde den vorbeschriebenen Vorgang zum Vertragsschluss und zur Aktivierung der einschlägigen Smarten Geräte wiederholen. Die erneute Anlage eines Kundenkontos ist nicht erforderlich, da der Status als Kunde bereits besteht.

Die Produkt Manuals der verfügbaren VREEDA Produkte sowie diese AGBs sind auch jederzeit außerhalb der VREEDA App über die VREEDA Webseite bzw. das VREEDA Kundenserviceportal einsehbar. Der Zugang des Kunden zu seinen im Kundenkonto eingegebenen persönlichen Daten und die von ihm freigeschalteten Smarten Geräte ist aber nur wie zuvor beschrieben über die VREEDA App möglich.

(7) Vertragssprache ist entweder Deutsch oder Englisch, je nach der durch den Kunden im Rahmen seines Bestellvorganges bzw. Vertragsangebotes ausgewählten Sprachfassung der Registrierungs-Seite.

(8) Die Freischaltung entgeltlicher VREEDA IoT Services steht unter der (aufschiebenden) Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung. Im Falle eines Verbrauchers steht die Freischaltung entgeltlicher VREEDA IoT Services unter der zusätzlichen (aufschiebenden) Bedingung des Ablaufes der Widerrufsfrist. 


§ 4 Berechtigter Nutzer, Nutzung der VREEDA IoT Services, Bestätigungen des Kunden

(1) Berechtigte Nutzer der VREEDA IoT Services sind die Kunden, die ein Kundenkonto ordnungsgemäß angelegt haben. Begünstigte eines über die Benutzerverwaltung eingeräumten Zweitnutzungsrechtes sind ebenfalls berechtigte Nutzer. Die Entscheidung über die Einräumung eines Zweitnutzungsrechtes trifft VREEDA nach billigem Ermessen, einen Anspruch hierauf hat der Kunde nicht.

(2) Der Kunde kann die mit dem jeweiligen VREEDA Produkt verbundenen VREEDA IoT Services im Rahmen der im jeweils einschlägigen Produkt Manual beschriebenen Leistungsbeschreibung nutzen. Das VREEDA Produkt besteht aus Basisfunktionen, den VREEDA IoT Basis-Services, und Zusatzfunktionen, den VREEDA IoT Zusatz-Services. 
Die VREEDA IoT Basis-Services sind und bleiben kostenfrei nutzbar. Die VREEDA IoT Zusatz-Services können kostenfrei oder kostenpflichtig sein bzw. werden. 

(3) Mit Zustandekommen des Vertrages stehen dem Kunden die IoT Basis Services nach näherer Maßgabe dieser AGBs zur Verfügung. Nach Vertragsannahme erfolgt durch den Kunden in der VREEDA App oder auf einer Produkt-Webseite gegebenenfalls die Zusatzauswahl von VREEDA IoT Zusatz Services. Um die für das jeweils ausgewählte VREEDA Produkt angebotenen VREEDA IoT Services nutzen zu können, muss der Kunde: 
  1. die VREEDA App wie im VREEDA Kundenserviceportal angegeben herunterladen;
  2. ein VREEDA Benutzerkonto zur Nutzung der VREEDA IoT Services anlegen;
  3. diese VREEDA AGBs in Verbindung mit dem jeweiligen Produkt Manual akzeptieren;
  4. das jeweilige Smarte Gerät über die VREEDA App anmelden;
  5. die Firmware des jeweiligen Smarte Gerätes aktivieren, wie in der Gebrauchsanweisung des Geräts oder der Gebrauchsanweisung im VREEDA Kundenserviceportal oder in jeweiligen VREEDA App beschrieben;
  6. gegebenenfalls die von ihm gewünschten VREEDA IoT Zusatz Services auswählen.
(4) Der Kunde kann jederzeit in der App oder auf der Produkt-Webseite VREEDA IoT Zusatz Services abwählen bzw. die Einbindung Smarter Geräte durch Löschung der Geräte in der App beenden.

(5) Mit der Akzeptanz der VREEDA AGBs in Verbindung mit dem jeweiligen Produkt Manual bestätigt der Kunde:
  1. die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse und die jeweilige VREEDA App als Kommunikationswege („formale Kommunikationswege“) zwischen VREEDA und dem Kunden, beispielsweise in Bezug auf Aktualisierungen der VREEDA IoT Services oder Änderungen der VREEDA AGBs bzw. Produkt Manuals;  
  2. dass die VREEDA IoT Services von der Verfügbarkeit der Externen Systemelemente abhängig sind, und zwar unabhängig davon, ob diese vom Kunden oder von VREEDA beauftragt werden;
  3. dass die jeweilige VREEDA App bzw. die VREEDA Cloud die Firmware des vom Kunden eingebundenen Smarten Geräts ansteuern darf;
  4. dass VREEDA Updates bzw. Upgrades an der VREEDA Firmware des vom Kunden eingebundenen Smarten Geräts wie in § 9 beschrieben vornehmen darf. 


§ 5 Beschränkungen der Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit der VREEDA IoT Services, Haftungsausschlüsse, (Eingeschränkte) Gewährleistungen

(1) Die Verfügbarkeit der VREEDA IoT Services und/oder ihre Nutzbarkeit durch den Kunden kann Unterbrechungen und Ausfällen aus Gründen unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von VREEDA sind, insbesondere durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Externe Systemelemente, wie z.B. Unterbrechungen der WLAN-Verbindung, Unterbrechungen der Internet-Verbindung oder sonstige Mängel externer Infrastruktur bzw. externer Dienste. Der Kunde erkennt dieses Risiko eingeschränkter Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit an. Die Parteien vereinbaren, dass VREEDA nicht für Schäden verantwortlich ist, die aus Gründen verursacht sind, die außerhalb der Kontrolle von VREEDA liegen, insbesondere durch Unterbrechungen oder sonstige Mängel der Externen Systemelemente. 

(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Externen Systemelemente verfügt und diese funktionieren sowie kompatibel mit der jeweiligen VREEDA App bzw. der jeweiligen Firmware sind. Der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit der VREEDA IoT Services und/oder ihre Nutzbarkeit durch den Kunden unterbrochen ist oder ausfällt, wenn die Anforderungen an die Vollständigkeit, Funktionalität und die Kompatibilität der Externen Systemelemente nicht erfüllt sind. Die Parteien vereinbaren, dass VREEDA nicht für Schäden verantwortlich ist, die hierdurch verursacht sind.

(3) Insbesondere sind die VREEDA IoT Services nicht ohne die folgenden Externen Systemelemente uneingeschränkt nutzbar: 
  1. ein funktionierendes WLAN, das so positioniert ist, dass es zuverlässig mit den Smarten Geräte kommunizieren kann; 
  2. einen funktionierenden Breitband-Internetzugang zum vorgenannten WLAN; 
  3. fachgerechte Installation des jeweiligen Smarten Geräts gemäß der einschlägigen Gebrauchsanweisung; 
  4. fachgerechte Aktivierung und Vernetzung des jeweiligen Smarten Geräts; 
  5. einwandfreie Funktion des jeweiligen Smarten Geräts inklusive seiner Firmware;
  6. Einwandfrei vom Smarten Gerät produziertes bzw. empfangenes Funk-Signal;
  7. Störungsfrei funktionierende von VREEDA organisierte, aber von Dritten bereitgestellte Server-Infrastruktur der VREEDA Cloud;
  8. aktive Datenverbindung des jeweiligen Mobilen Endgerätes des Kunden und 
  9. gegebenenfalls andere Externe Systemelemente, die von VREEDA in diesen VREEDA Nutzungsbedingungen und/oder dem jeweils einschlägigen Produkt Manual vorgegeben sind. 
Hinzu tritt als Voraussetzung die fachgerechte Installation und Aktivierung der VREEDA App, für die der Kunde selbst verantwortlich ist (siehe § 7 Abs. 6).

(4) Die VREEDA Produkte und die damit verbundenen VREEDA IoT Services sind nur für die Nutzung im VREEDA-Verwendungsbereich vorgesehen und geeignet, auf keinen Fall aber für die Verwendung im Produktions- sowie in sonstigen kritischen Anwendungsbereichen. Die VREEDA IoT Services ermöglichen die Einbindung der Smarten Geräte in einem VREEDA Verwendungsbereich. Aus technischen Gründen, insbesondere Kapazitätsbeschränkungen externer Systemelemente, kann die maximale Anzahl von eingebundenen Smarten Geräten und nutzbaren VREEDA IoT Services beschränkt sein, wird aber im Rahmen der ausschließlich zulässigen Nutzung im VREEDA Verwendungsbereich typischerweise eher nicht erreicht werden.

Bei hoher Nutzungsintensität kann es sein, dass die Benutzungs-Geschwindigkeit spürbar langsamer wird bis hin zu Systemunterbrechungen. 

(5) VREEDA gewährleistet die Mangelfreiheit der Software der VREEDA App, die u.a. Grundlage der VREEDA IoT Services ist, in ihrer im App Store jeweils öffentlich angebotenen bzw. durch VREEDA nachträglich gemäß § 9 dieses Vertrages aktualisierten Fassung. 

(6) Die Verfügbarkeit der VREEDA Cloud wird seitens VREEDA nur im Rahmen abgegebener Verfügbarkeitsgarantien der Provider der Server-Infrastrukturdienstleistungen gewährleistet, nicht jedoch darüber hinaus. Letzteren gegenüber bestehende Rechtsansprüche tritt VREEDA an den dies annehmenden Kunden schuldbefreiend ab, soweit sie den Kunden betreffen.

(7) Soweit die VREEDA Firmware über Auftragshersteller entwickelt und produziert wurde, wird VREEDA diesen gegenüber bestehende Rechtsansprüche an den dies annehmenden Kunden schuldbefreiend ab, soweit sie den Kunden betreffen. 


§ 6 Support des Kunden

Im Fall von Fragen oder sonstigen Problemen im Zusammenhang mit dem VREEDA Produkt und den damit verbundenen VREEDA IoT Services sollte der Kunde die im VREEDA Kundenserviceportal einsehbaren Frequently Asked Questions (FAQs) konsultieren. 

Im Übrigen kann sich der Kunde wie folgt an VREEDA wenden: 

VREEDA GmbH, Essen
E-Mail: kundenservice@vreeda.com

Mit der Kontaktaufnahme durch den Kunden erfolgt die zweckgebundene Nutzung der Kundendaten seitens VREEDA. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der separierten Datenschutzerklärung von VREEDA.
Der Support des Kunden durch VREEDA wird im Hinblick auf die VREEDA App nur für deren jeweils aktuelle Softwareversion gewährt, die Grundlage der VREEDA IoT Services ist.


§ 7 Mitwirkungs- bzw. Unterlassungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber VREEDA zur ausschließlichen Nutzung des VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services sowie der VREEDA Infrastruktur, die nicht gegen das Produkt Manual, diese AGBs oder gegen anwendbares Recht verstößt. Wenn der Kunde einer anderen Person erlaubt, die VREEDA App auf einem der Mobilen Endgeräte des Kunden zu nutzen, gehört es zu seiner Sorgfaltspflicht, auf die vorgenannten Vorschriften hinzuweisen und deren Einhaltung durch den Dritten angemessen zu kontrollieren. Der Kunde bleibt gegenüber VREEDA verpflichtet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber VREEDA, (i) die mit dem VREEDA Produkt, den VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur verbundene Software nicht zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren und nicht zu kopieren, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu übertragen,  zu posten oder sonst wie zu verbreiten; (ii) alles zu unterlassen, was die Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit des VREEDA Produktes, der VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur beeinträchtigen könnte, insbesondere die Einführung von Viren, Würmern, Fehlern, Trojanischen Pferden, Malware oder anderer schädlicher Elemente; (iii) keine Schritte zur Umgehung der Sicherheitsmechanismen des jeweiligen VREEDA Produktes, der VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur zu unternehmen; (iv) alle anderen angemessenen Anforderungen oder Vorgaben einzuhalten, die von VREEDA bekannt gegeben werden, soweit sie dem Kunden zur Kenntnis gelangt sind bzw. hätten gelangen müssen; (v) nicht auf das VREEDA Produkt, die VREEDA IoT Services bzw. die VREEDA Infrastruktur  zuzugreifen, um VREEDA Wettbewerb zu machen, (vi) die Internen Systemelemente nicht zu stören, zu unterbrechen oder zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu ihnen zu verschaffen und nicht gegen die Vorschriften, Richtlinien oder Verfahren dieser Internen Systemelemente zu verstoßen; (vii) nicht auf das VREEDA Produkt, die VREEDA IoT Services bzw. die VREEDA Infrastruktur zuzugreifen (oder zu versuchen, darauf zuzugreifen), außer über die von VREEDA zur Verfügung gestellten Technischen Schnittstellen (viii) keinen Dritten zu den vorbeschriebenen Handlungen anzustiften oder ihn dabei zu unterstützen. 

(3) Es ist dem Kunden außerdem nicht gestattet, das VREEDA Produkt, die VREEDA IoT Services bzw. die VREEDA Infrastruktur zur Überwachung von Personen oder Räumen oder zu ähnlichen Handlungen zu verwenden oder einen Dritten zu den vorbeschriebenen Handlungen anzustiften oder ihn dabei zu unterstützen.  

(4) Der Kunde hat seine Benutzerkennung und sein Passwort geheim zu halten und seine Zugänge zu den VREEDA IoT Services unverzüglich sperren zu lassen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis hiervon erlangt hat oder haben könnte.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle Kontaktdaten und weiteren Informationen, die von VREEDA im Rahmen der Anlegung des VREEDA Benutzerkontos bzw. der Anmeldung Smarter Geräte angefordert werden, wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Kontaktdaten und weiteren Informationen, insbesondere der E-Mail-Adresse, VREEDA unverzüglich mitzuteilen.

(6) Für die fachgerechte Installation und den Anschluss des jeweiligen Smarten Gerätes sowie der VREEDA App ist der Kunde selbst verantwortlich. Weitere technische Voraussetzungen zur Nutzung des VREEDA Produktes, der VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur sind in den über das Produkt Manual, die VREEDA App, die VREEDA Webseite und das VREEDA Kundenserviceportal verfügbaren technischen Beschreibungen aufgeführt, z.B. unterstützte Betriebssysteme/-versionen und Mobile Endgeräte. 


§ 8 Inhalt und Beschränkungen des Nutzungsrechts

(1) Das Urheberrecht und alle anderen gewerblichen Schutzrechte inklusive des Knowhows im Zusammenhang mit dem VREEDA Produkt, den VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur liegen bei VREEDA oder den Lizenzgebern von VREEDA. Alle Rechte hieran, die nicht ausdrücklich gemäß dem nachfolgenden Absatz (2) dem Kunden eingeräumt werden, sind vorbehalten und verbleiben bei VREEDA. 

(2) VREEDA räumt dem Kunden das einfache (ohne das Recht der Erteilung von Unterlizenzen), nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Bestehens dieses Vertrages beschränkte Recht ein, das jeweilige VREEDA Produkt und die damit verbundenen VREEDA IoT Services bzw. die VREEDA Infrastruktur im Hinblick auf die von ihm ordnungsgemäß eingebundenen Smarten Geräte für seinen eigenen Bedarf im Rahmen des durch das jeweils einschlägige Produkt Manual vorgegebenen Anwendungsfalles sowie Verwendungszweckes zu nutzen. Soweit die vom Kunden gewählten VREEDA IoT Services nur gegen Entgelt erbracht werden, steht dieses Nutzungsrecht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Leistung des entsprechenden Entgeltes.

(3) Eine über den Absatz (2) hinausgehende Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet. 

(4) Soweit ein Kunde gegenüber VREEDA Anmerkungen macht, einen Vorschlag und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem VREEDA Produkt, den VREEDA IoT Services bzw. der VREEDA Infrastruktur abgibt bzw. einreicht („Feedback“), räumt dieser das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Feedback VREEDA ein. Auf dieser Grundlage ist VREEDA berechtigt, dieses Feedback auf jegliche Weise ohne Einschränkungen und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Zuschreibung oder Entschädigung zu nutzen. 

(5) Die Beschränkungen der §§ 7, 8 dieses Vertrages greifen nicht, soweit dies zur Einhaltung der Lizenzen verwendeter Open-Source-Software-Komponenten erforderlich ist. Die Bestimmungen der §§ 69d, 69e UrhG bleiben von den Beschränkungen der §§ 7, 8 dieses Vertrages unberührt.


§ 9 VREEDA Produkt-Aktualisierungen 

(1) VREEDA ist jederzeit zur VREEDA Produkt-Aktualisierung berechtigt, z.B. durch Sicherheitsupdates oder neue, verbesserte Funktionalitäten und Updates zur Fehlerbeseitigung etc. VREEDA ist insbesondere berechtigt, im einschlägigen Produkt Manual den Anwendungsfall bzw. den Verwendungszweck zu erweitern, einbindbare Smarte Geräte mit VREEDA Firmware bzw. mit Firmware Dritter zu ergänzen, weitere VREEDA IoT Services unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und/oder kompatible VREEDA Apps hinzuzufügen. VREEDA wird den Kunden vor jeder Aktualisierung im Vorfeld per Textform-Nachricht informieren. Soweit eine Mitwirkung erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich nach entsprechender Mitteilung und Handlungsanweisung selbständig durchzuführen (z.B. die Durchführung eines Downloads). 

(2) Jede dieser Aktualisierungen unterliegt dem jeweiligen Produkt Manual und diesen AGBs in ihrer jeweiligen Fassung.

(3) Es ist zu beachten, dass VREEDA IoT Services unter Umständen nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, wenn die betroffenen Smarten Geräte auf einem veralteten Stand der Technik sind. Smarte Geräte älterer Generationen sind möglicherweise nicht mit allen Aktualisierungen kompatibel. Eine diesbezügliche Haftung von VREEDA ist ausgeschlossen. Die Voraussetzungen an eine einwandfreie Funktionalität Smarter Geräte entnehmen Sie § 5 dieser AGBs, dem VREEDA Kundenserviceportal bzw. dem Produkt Manual. 


§ 10 Vertragsänderungen, insbesondere des Produkt Manuals bzw. dieser AGBs

(1) Vorschläge zur Änderung des Produkt Manuals bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit sie hiernach nicht einseitig durch VREEDA geändert werden können, dem Kunden durch VREEDA per Textform-Nachricht  bekannt gegeben.

(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen Änderungen per Textform-Nachricht zustimmt. Die Weiternutzung der VREEDA IoT Services nach Zugang der Änderungsmitteilung gilt als konkludente Zustimmung zu diesen Änderungen.

(3) Hat der Kunde den vorgeschlagenen Änderungen dieser AGB nicht innerhalb von 14 Kalender-Tagen explizit oder konkludent zugestimmt, so hat VREEDA ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Vertrages innerhalb einer weiteren Frist von 14 Kalender-Tagen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf einen Widerspruch des Kunden zur Vertragsänderung.

(4) Erfordert die VREEDA Produkt-Aktualisierung eine weitergehende Zugriffsberechtigung auf Daten für VREEDA, so wird der Kunde vor der Durchführung per Textform-Nachricht um Zustimmung gebeten. Die weitergehende Zugriffsberechtigung gilt als genehmigt, wenn der Kunde diesen Änderungen per Textform-Nachricht zustimmt. Die Weiternutzung der VREEDA IoT Services nach Zugang der Aufforderung zur Zustimmung gilt als konkludente Zustimmung. Stimmt der Kunde dieser weitergehenden Zugriffsberechtigung nicht zu, so erfolgt die betreffende VREEDA Produkt-Aktualisierung nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hierdurch betroffene VREEDA IoT Services in ihrer Funktionalität beeinträchtigt werden oder in ihrer Gänze nicht mehr nutzbar sind. Eine diesbezügliche Haftung von VREEDA ist ausgeschlossen. Hat der Kunde der weitergehenden Zugriffsberechtigung nicht innerhalb von 14 Kalender-Tagen explizit oder konkludent zugestimmt, so hat VREEDA ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb einer weiteren Frist von 14 Kalender-Tagen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf einen Widerspruch des Kunden zur weitergehenden Zugriffsberechtigung.


§ 11 Einschränkungen von VREEDA IoT Services / Sonstige technische Maßnahmen

(1) VREEDA ist berechtigt unentgeltlich bereitgestellte VREEDA IoT Zusatz-Services einzustellen oder nur noch entgeltlich anzubieten. VREEDA wird dem Kunden dies vorab per Textform-Nachricht mitteilen. § 10 Abs. (2) und (3) gelten entsprechend. 

(2) Im Hinblick auf unentgeltlich bereitgestellte VREEDA IoT Basis-Services hat VREEDA die Möglichkeit der Einstellung bzw. des künftig entgeltlichen Angebotes nur über den Weg der ordentlichen Kündigung gemäß § 12 Abs. (3). Entsprechendes gilt im Hinblick auf entgeltlich bereitgestellte VREEDA IoT Services.

(3) VREEDA hat das Recht, den Zugriff des Kunden auf die VREEDA IoT Services jederzeit vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, wenn VREEDA nach billigem Ermessen zu der Einschätzung gelangt, dass (i) die VREEDA IoT Services nicht in Übereinstimmung mit dem jeweils einschlägigen Produkt Manual oder diesen AGBs durch den Kunden genutzt werden und (ii) der durch VREEDA gewählte Eingriff vor dem Hintergrund des Verstoßes seitens des Kunden nicht unverhältnismäßig ist. Eine solche vorübergehende Einschränkung oder Aussetzung darf nicht länger als vier (4) volle Kalenderwochen andauern. 

(4) VREEDA behält sich das Recht vor, die Anzahl der von einem Mobilen Endgerät aus erstellten VREEDA Kundenkonten oder die Anzahl der einem VREEDA Kundenkonto zugeordneten Smarten Geräte zu beschränken. 

(5) VREEDA wird dem Kunden Maßnahmen gemäß Abs. (1) bis (4) vorab per Textform-Nachricht mitteilen. 

(6) Soweit VREEDA die Maßnahmen gemäß Abs. (1) bis (4) nach billigem Ermessen ergreift, ist jegliche Haftung von VREEDA gegenüber dem betroffenen Kunden ausgeschlossen.


§ 12 Unbestimmte Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Kunde kann den Vertrag zur Nutzung des jeweiligen VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. 

(3) VREEDA kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalendermonatsende ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Kunden ordentlich kündigen. Das Recht von VREEDA zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen AGBs explizit genannten Fällen, ist davon unbenommen.

(4) Die Kündigung erfolgt grundsätzlich per Textform-Nachricht. 

(5) Der Kunde kann seine Kündigung auch dadurch (konkludent) aussprechen, indem er sein VREEDA Kundenkonto löscht bzw. die jeweilige VREEDA App deaktiviert und den Auftrag zur Löschung seines Kundenkontos per Email an kundenservice@vreeda.com erteilt. Im VREEDA Kundenserviceportal findet der Kunde Informationen über eine derartige Löschung bzw. Deaktivierung.  


§ 13 Haftungsbeschränkungen

(1) VREEDA haftet unbegrenzt lediglich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten gegenüber dem Kunden durch VREEDA beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers. 

(2) Für eine leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten/ Kardinalpflichten) ist die Haftung von VREEDA auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Schäden, die durch die Nutzung der VREEDA App auf Mobilen Endgeräten mit vollständigem administrativem Zugriff (z.B. Rooting bei Android) entstehen, gelten als nicht vorhersehbar. In allen anderen Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung von VREEDA ausgeschlossen. 

(3) VREEDA haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch des Passworts des Kunden oder durch fehlerhafte Eingaben des Kunden verursacht worden sind. VREEDA haftet weiterhin nicht für Schäden durch Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit Partner-Apps oder Firmware Dritter. 

(4) VREEDA übernimmt weiterhin keine Haftung für Betriebsunterbrechungen der VREEDA IoT Services aufgrund üblicher Wartungszeiten, sowie im Falle höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle eines Systemausfalls. Die Nutzbarkeit der VREEDA IoT Services können sporadischen Unterbrechungen und Ausfällen aus unterschiedlichen Gründen unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von VREEDA sind, wie z.B. Unterbrechungen der Wi-Fi-Verbindung, Unterbrechungen der Internet-Verbindung, systemimmanente Störungen bei Providern oder Netzbetreibern oder sonstige Software- bzw. Hardware-Mängel Externer Systemelemente. Der Kunde erkennt dieses Risiko eingeschränkter Verfügbarkeit der VREEDA IoT Services an. VREEDA ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch Unterbrechungen oder sonstige Mängel Externer Systemelemente verursacht sind. 

(5) VREEDA übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit unentgeltlicher VREEDA IoT Services. 

(6) Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von VREEDA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von VREEDA sowie verbundener Unternehmen iSv §§ 15 ff. AktG.

(7) Weitere Haftungsbeschränkungen sind in § 5, § 9 Abs. (3), § 11 Abs. (6) und § 16 Abs. (4) dieser VREEDA Nutzungsbedingungen geregelt.


§ 14 Datenverarbeitung 

(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt VREEDA nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der für die Inanspruchnahme des VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von VREEDA. Die jeweils gültige Fassung der Datenschutzerklärung findet der Kunde abrufbar sowohl über die VREEDA App, die VREEDA Webseite wie auch im VREEDA Kundenserviceportal. Im VREEDA Kundenserviceportal abrufbar unter:


Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGBs oder des Vertrages zwischen dem Kunden und VREEDA und kann sich von Zeit zu Zeit ändern und sollte daher regelmäßig und sorgfältig überprüft werden.

(3) VREEDA ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugte Zugriffe. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik nicht vollständig verhindert werden kann, dass Dritte unbefugt Zugriff auf diese Daten erlangen.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, ein VREEDA Produkt und die damit verbundenen VREEDA IoT Services auch über Partner-Apps zu nutzen. Für die Steuerung von Smarten Geräten über eine Partner-App und die damit einhergehende Datenverarbeitung ist dem Kunden gegenüber ausschließlich das Partnerunternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich. VREEDA hat hierauf keinen Einfluss. Zum Umgang des Partnerunternehmens mit den personenbezogenen Daten des Kunden hat dieser die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des Partnerunternehmens zu beachten. Für die Nutzung der VREEDA IoT Services über die App eines Partnerunternehmens, ist es erforderlich, dass das Partnerunternehmen auf die gespeicherten Daten in der VREEDA Cloud zugreifen und die VREEDA IoT Services darüber steuern kann. Hierfür ist die vorherige Zustimmung des Kunden gegenüber dem Partnerunternehmen erforderlich. 

Die erteilte Zustimmung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden, so dass die Verknüpfung wieder aufgehoben wird und die Nutzung eines VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services über Partner-Apps anschließend nicht mehr möglich ist.


§ 15 Webseite-Inhalte Dritter

Die VREEDA App kann Links oder Hyperlinks zu Webseiten Dritter enthalten, die nicht unter der Kontrolle von VREEDA stehen. VREEDA ist für den Inhalt dieser Webseiten Dritter in keiner Weise verantwortlich (einschließlich der Inhalte der App Stores). VREEDA stellt solche Links oder Hyperlinks nur als Annehmlichkeit für den Kunden zur Verfügung. Die Aufnahme eines Links oder Hyperlinks zu einer Webseite Dritter bedeutet nicht, dass VREEDA deren Inhalt gutheißt oder billigt. 


§ 16 Produkte und Dienste Dritter, Partner Apps

(1) Die Nutzung des jeweiligen VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services erfordert grundsätzlich die Inanspruchnahme von Internet-Datenverbindungen bzw. von Cloud Services. Dadurch können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen vom jeweiligen Mobilfunk- und Internetprovider und der jeweiligen Tarifauswahl des Kunden ab und sind von diesem selbst zu tragen. 

(2) In die VREEDA App integrierte Dienste von Drittanbietern erweitern die Nutzungsmöglichkeiten der VREEDA App zugunsten des Kunden. In der Regel erfordert die Nutzung dieser Dienste von Drittanbietern die Einrichtung eines Benutzerkontos des Kunden beim Drittanbieter in Verbindung mit der Akzeptanz der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. 

(3) Die Bereitstellung der Dienste von Drittanbietern im Rahmen der VREEDA App stellt eine Zusatzfunktionalität dar, für deren Verfügbarkeit VREEDA nicht einsteht und deren Bereitstellung VREEDA grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung beschränken, aussetzen oder einstellen kann. Für die Erbringung dieser Dienste von Drittanbietern zeichnet allein der betroffene Drittanbieter verantwortlich. VREEDA übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. 

(4) VREEDA ermöglicht die Nutzung des jeweiligen VREEDA Produktes und der damit verbundenen VREEDA IoT Services über von VREEDA zugelassene Partner-Apps, die sich mit der VREEDA Cloud und den Smarten Geräten des Kunden vernetzen. 

In diesem Fall kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner-Unternehmen zustande. Ein Vertragsverhältnis des Kunden zu VREEDA besteht in diesem Fall nicht. 

Für die Partner-App, deren Verfügbarkeit und die entsprechenden Nutzungsbedingungen ist allein das Partnerunternehmen und nicht VREEDA verantwortlich. 

VREEDA übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von VREEDA IoT Services über die Partner-App. VREEDA kann die Verfügbarkeit von VREEDA IoT Services über die Partner-App jederzeit ohne Vorankündigung beschränken oder einstellen oder den Zugriff aussetzen. Ein Anspruch des Kunden auf die ursprünglich gewährte Nutzung von VREEDA IoT Services über die Partner-App besteht nicht. VREEDA ist berechtigt, in den Partner-Apps bestimmte Funktionalitäten – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen – nicht freizuschalten.


§ 17 Drittüberlassung, Rechtsnachfolge

(1) Sollte der Kunde Smarte Geräte dauerhaft einem Dritten überlassen, dann ist er verpflichtet, die jeweilige Firmware zurück auf den Einbindemodus zu setzen. In den über das VREEDA Kundenserviceportal abrufbaren FAQs findet der Kunde eine Anleitung dazu. In diesem Fall werden sämtliche gespeicherten Daten und Einstellungen auf dem jeweiligen Smarten Gerät zurückgesetzt. Überdies ist das jeweilige Smarte Gerät innerhalb der VREEDA App zu löschen. Mit diesem Löschvorgang endet diese Vertragsbeziehung zwischen VREEDA und dem Kunden im Hinblick auf das gelöschte Smarte Gerät.

(2) Die Rechte und Pflichten des Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung zu VREEDA sind nicht übertragbar. Soweit der Kunde ein Smartes Gerät einem Dritten überlässt und dieses nicht innerhalb seiner VREEDA App löscht, bleibt der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vertragsbeziehung verantwortlich. 

(3) VREEDA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit es sich dabei um eine Gesellschaft handelt, an der VREEDA die Mehrheit hält. 


§ 18 Salvatorische Klausel, keine Nebenabreden

(1) Sollte in diesem Vertrag irgendeine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

(2) Mündliche Nebenabreden zu diesen VREEDA Nutzungsbedingungen bestehen nicht.


§ 19 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle von VREEDA geschuldeten Leistungen ist Essen als Geschäftssitz von VREEDA. 

(2) Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(4) Nicht-Exklusiver Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Essen als Geschäftssitz von VREEDA. 

(5) Es gilt 19.4 entsprechend, wenn der Kunde zwar Verbraucher ist, jedoch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(6) Die Befugnis, auch das Gericht eines anderen gesetzlichen Gerichtsstandes anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


§ 20 Alternative (Online-)Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.

(2) VREEDA ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.